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Solar-Dash

Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Stand: 30. August 2026

Diese Nutzungsbedingungen regeln, was Solar-Dash tut, was es kostet und woran Sie sich halten müssen. Sie gelten zusammen mit der Datenschutzerklärung. Seit dem 18. August 2026 ist Solar-Dash ein kostenpflichtiges Angebot — die frühere kostenlose Beta gibt es nicht mehr.

1. Anbieter, Zielgruppe und Zweck

(1) Anbieter von Solar-Dash ist Kevin Martel, Breitsitterstraße 5A, 66954 Pirmasens („Betreiber"). Kontakt: kevinmartel55@icloud.com. Weitere Angaben stehen im Impressum.

(2) Solar-Dash richtet sich an private Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in Deutschland („Kunde"). Angeboten wird die App derzeit im deutschen App Store (Apple) und bei Google Play (Android).

(3) Die Nutzung ist für die Überwachung und Steuerung der eigenen Anlage gestattet. Eine Weitervermarktung, ein Reselling oder die Integration in Drittprodukte ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt. Gewerbliche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2. Was Solar-Dash anzeigt

(1) Solar-Dash liest über ein Gateway am Wechselrichter Messwerte aus und stellt sie dar:

  • Live-Anzeige von PV-Erzeugung, Hausverbrauch, Netzbezug und Einspeisung
  • Batteriespeicher: Ladestand, Lade- und Entladeleistung
  • Energiefluss-Darstellung
  • Historischer Verlauf nach Tag, Monat und Jahr
  • Wetter- und Ertragsprognose (unverbindliche Schätzung)
  • Push-Meldungen zu Störungen und zum Betrieb der Anlage
  • Nachrichten an den Betreiber direkt aus der App

(2) Ohne laufendes Abo zeigt die App nur, was gerade vom Dach kommt, dazu Störungsmeldungen und die Antworten des Betreibers auf Nachrichten. Alles Weitere — Speicher, Netz, Hausverbrauch, Erträge, Verlauf und Prognose — gehört zum Abo (Abschnitt 7).

(3) Der Betreiber darf den Funktionsumfang über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Als triftige Gründe vereinbaren die Parteien: die Anpassung an neue oder geänderte Wechselrichter, Gateways, Schnittstellen oder Betriebssysteme; die Anpassung an geänderte Sicherheitsanforderungen oder an eine geänderte Rechtslage; den Wegfall oder die Änderung eines eingebundenen Dienstes Dritter; sowie die Beseitigung von Sicherheitslücken. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden durch eine Änderung nicht. Über eine Änderung informiert der Betreiber klar und verständlich.

(4) Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zu Solar-Dash oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig, informiert der Betreiber den Kunden zusätzlich innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung in Textform über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie über sein Recht nach Satz 2. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden; die Frist beginnt mit dem Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, mit diesem Zeitpunkt. Für eine bereits gezahlte, noch nicht verbrauchte Laufzeit gilt Abschnitt 14 Abs. 5 entsprechend. Das Beendigungsrecht besteht nicht, wenn die Beeinträchtigung nur unerheblich ist oder dem Kunden der Zugang zum unveränderten Produkt ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3. Was Solar-Dash schaltet — die Überschuss-Steuerung

(1) Solar-Dash zeigt nicht nur an, sondern schaltet auch. Ist an der Anlage ein Verbraucher über eine schaltbare Steckdose oder ein Relais eingerichtet — typischerweise ein Heizstab —, kann Solar-Dash diesen Verbraucher ein- und ausschalten.

(2) Automatik: Der Verbraucher wird eingeschaltet, sobald der über einen kurzen Zeitraum geglättete Einspeise-Überschuss die eingerichtete Schwelle erreicht, und wieder ausgeschaltet, sobald stattdessen Strom aus dem Netz bezogen wird.

(3) Handbetrieb: Der Kunde kann die Automatik übergehen. „Ein" gilt für eine selbst gewählte Dauer von einer bis höchstens 24 Stunden; danach gilt wieder die Automatik. „Aus" gilt, bis der Kunde es zurücknimmt.

(4) Schwelle, Nennlast, Geräteadresse und Übertragungsprotokoll legt der Installateur bei der Einrichtung fest. Der Kunde kann diese Werte in der App nicht ändern — eine falsche Nennlast kann die Installation überlasten.

Grenzen der Schaltfunktion — bitte lesen:
  • Solar-Dash ist eine Komfortfunktion und ersetzt keine Steuerung. Es ist kein Sicherheitssystem und keine Schutzeinrichtung: es kennt weder Not-Aus noch Verriegelung, überwacht weder Temperatur noch Strom und prüft nicht, ob das Einschalten im konkreten Moment unbedenklich ist.
  • Der geschaltete Verbraucher muss so installiert, abgesichert und eigensicher sein, dass weder ein Schaltbefehl zur Unzeit noch ein ausbleibender Schaltbefehl jemanden gefährdet oder Schaden anrichtet. Anschluss und Absicherung gehören in die Hand einer Elektrofachkraft.
  • Ein Ausfall ist jederzeit möglich — Gateway offline, Internetstörung, Wartung, Fehler in der App. Dann kann ein Befehl ausbleiben, verspätet ankommen oder der angezeigte Zustand vom tatsächlichen abweichen.
  • Ein Ausfall führt nicht zuverlässig zum Abschalten. Bei einem Verbraucher, der direkt am Gateway hängt, schaltet dieses bei fehlenden Messwerten ab. Wird der Verbraucher dagegen über die Cloud des Geräteherstellers geschaltet, bleibt er im Zustand stehen, in dem er zuletzt war — fällt das Gateway oder der Server aus, während er eingeschaltet ist, bleibt er eingeschaltet. Der Kunde darf sich deshalb nicht darauf verlassen, dass ein Ausfall zum sicheren Zustand führt.
  • Die Verantwortung für die Anlage und für den geschalteten Verbraucher bleibt beim Kunden.

4. Beispieldaten und Prognosen sind keine Ertragszusage

(1) Die App enthält eine Demo mit erfundenen Beispieldaten, die ohne Anmeldung erreichbar ist. Sie zeigt, wie die Anzeige aussieht. Die dort dargestellte Anlage, ihre Leistung und ihre Erträge sind frei erfunden und stammen von keiner realen Anlage.

(2) Wetter- und Ertragsprognosen sind Schätzwerte. Sie beruhen auf Wetterdaten Dritter (Open-Meteo) sowie auf Nennleistung und einem angenommenen Performance-Ratio der Anlage.

(3) Weder Beispieldaten noch Prognosen sind eine Zusage über zukünftige Erträge, Einsparungen oder die Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Sie sind keine Beratung und keine Grundlage für Kauf-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen. Reale Erträge hängen von Standort, Ausrichtung, Verschattung, Technik und Wetter ab und weichen regelmäßig ab.

5. Konto und Anmeldung

(1) Ein Konto kann seit dem 20. August 2026 direkt in der App angelegt werden. Daneben gibt es weiterhin Einladungslinks und vom Betreiber erstellte Zugangsdaten.

(2) Ein selbst angelegtes Konto hat zunächst keine Anlage und kein Abo. Die Anlage kommt über die Gateway-Anfrage und die Inbetriebnahme dazu (Abschnitte 10 und 11), das Abo über den App Store bzw. über Google Play (Abschnitt 7).

(3) Die Anmeldung ist möglich über:

  • Passkey (WebAuthn) — empfohlen, biometrisch
  • Anmelden mit Apple — in der App
  • Google Sign-In — einmalige Verknüpfung nötig
  • Benutzername + Passwort — nur als Fallback, wird deaktiviert, sobald Passkey oder ein Anbieter-Login eingerichtet ist

(4) Nutzer dürfen nur ihre eigenen Konten verwenden. Das Teilen von Zugängen ist untersagt. Zugangsdaten und Passkeys sind vertraulich zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.

(5) Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen. Für Minderjährige gilt: Ein Konto und ein Abo darf nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten angelegt werden.

6. Einladungslinks

(1) Einladungslinks sind persönlich, einmalig einlösbar und 7 Tage gültig.

(2) Einladungslinks dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Kompromittierung muss der Betreiber informiert werden — ein neuer Link macht den alten ungültig.

7. Abo, Preise, Laufzeit und Kündigung

(1) Der volle Funktionsumfang von Solar-Dash ist kostenpflichtig. Angeboten werden zwei Abos:

  • Jahresabo — 49,99 € pro Jahr
  • Monatsabo — 5,99 € pro Monat

Die Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und gelten für Deutschland, Stand 30. August 2026. Maßgeblich ist immer der Preis, den der App Store bzw. Google Play beim Kauf anzeigt.

(2) Der Kauf läuft über den App Store bzw. über Google Play, nicht über den Betreiber. Auf dem iPhone wird über das Apple-Konto des Kunden abgerechnet, auf Android über sein Google-Konto. Der Betreiber erhält weder Zahlungsdaten noch Rechnungsanschrift; die Kaufbelege stellt Apple bzw. Google bereit. Das Abo besteht jeweils gegenüber dem Store, über den es abgeschlossen wurde.

(3) Automatische Verlängerung: Das Abo verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Abbuchung erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der neuen Periode.

(4) Kündigung: Das Abo wird ausschließlich in der Verwaltung desjenigen Store-Kontos gekündigt, über das es abgeschlossen wurde. Auf dem iPhone: Einstellungen → Apple-Konto → Abonnements. Auf Android: Play Store öffnen → auf das Kontobild tippen → „Zahlungen und Abos" → „Abos". Der Betreiber kann ein über den App Store oder über Google Play abgeschlossenes Abo weder kündigen noch pausieren noch erstatten. Eine Kündigung wirkt zum Ende der bezahlten Laufzeit; bis dahin bleibt der Zugang bestehen.

(5) Erstattungen beantragt der Kunde bei dem Store, über den er gekauft hat: bei Apple über reportaproblem.apple.com, bei Google über play.google.com/store/account/subscriptions oder über „Problem melden" im Play Store. Über Erstattungen entscheidet Apple bzw. Google.

(6) Preisänderungen kündigt Apple bzw. Google nach den jeweils eigenen Regeln an; je nach Art der Änderung ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, sonst endet das Abo zum Laufzeitende.

(7) Endet das Abo, bleiben Konto und gespeicherte Daten bestehen. Die Anzeige fällt auf den kostenfreien Umfang nach Abschnitt 2 Abs. 2 zurück. Der Kunde kann seine Daten weiterhin exportieren (Abschnitt 16) oder das Konto löschen lassen.

(8) Ein Zugang, den der Betreiber von Hand befristet freischaltet (z. B. während einer Störung), endet mit Ablauf der Frist und verlängert sich nicht.

8. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.

(2) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und zugleich bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Da das Abo unmittelbar nach dem Kauf freigeschaltet wird, beginnt die Leistung sofort.

(3) Wie widerrufen wird: Da der Kauf im App Store bzw. bei Google Play abgeschlossen und dort abgerechnet wird, läuft ein Widerruf oder eine Erstattung praktisch über Apple (reportaproblem.apple.com) bzw. über Google (play.google.com/store/account/subscriptions oder „Problem melden" im Play Store). Eine Widerrufserklärung gegenüber dem Betreiber ist formlos möglich, per E-Mail an kevinmartel55@icloud.com oder per Post an Kevin Martel, Breitsitterstraße 5A, 66954 Pirmasens. Der Betreiber leitet sie weiter, kann eine Rückzahlung aber nicht selbst auslösen.

(4) Widerruf auf elektronischem Weg: Seit dem 19. Juni 2026 sieht § 356a BGB für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion vor. Das Abonnement wird ausschließlich über den App Store oder über Google Play geschlossen und dort abgerechnet; die Kaufoberfläche stellt Apple bzw. Google bereit, nicht der Betreiber. Sie erreichen Widerruf und Erstattung deshalb am schnellsten über reportaproblem.apple.com oder über Ihre Abonnements im Apple-Konto, bei einem Kauf über Google Play über play.google.com/store/account/subscriptions oder über „Problem melden" im Play Store. Unabhängig davon nimmt der Betreiber Ihren Widerruf jederzeit formlos entgegen — über den Nachrichtenverlauf in der App, per E-Mail an kevinmartel55@icloud.com oder per Post. Er bestätigt Ihnen den Eingang mit Datum und Uhrzeit in Textform.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kevin Martel, Breitsitterstraße 5A, 66954 Pirmasens, kevinmartel55@icloud.com) mittels einer eindeutigen Erklärung — zum Beispiel per E-Mail oder Brief — über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Formular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Ihnen alle Zahlungen, die Sie für das Abonnement geleistet haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Die Zahlung ist über Ihr Apple-Konto oder über Ihr Google-Konto erfolgt; die Rückzahlung wird deshalb über Apple bzw. Google und über dasselbe Zahlungsmittel abgewickelt, das Sie beim Kauf eingesetzt haben. Der Betreiber erhält weder von Apple noch von Google Ihre Zahlungsdaten oder Ihre Rechnungsanschrift und kann eine Rückzahlung nicht selbst auslösen. Erklären Sie den Widerruf gegenüber dem Betreiber, bestätigt er Ihnen den Eingang, leitet ihn unverzüglich weiter und bestätigt Apple bzw. Google auf Anfrage, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird. Entgelte werden Ihnen wegen der Rückzahlung in keinem Fall berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie zugleich bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren. Diese Zustimmung holt der App Store bzw. Google Play im Kaufvorgang ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Kevin Martel, Breitsitterstraße 5A, 66954 Pirmasens, kevinmartel55@icloud.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

9. Bestandskunden — dauerhaft kostenfrei

(1) Die 36 Kunden, die Solar-Dash vor der Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot am 18. August 2026 genutzt haben, sind dauerhaft und unbefristet kostenfrei freigeschaltet. Sie erhalten den vollen Funktionsumfang, ohne je ein Abo abschließen zu müssen. In der App steht bei diesen Konten „Dauerhaft freigeschaltet".

(2) Diese Zusage bleibt bestehen. Der Betreiber wird sie weder widerrufen noch nachträglich befristen noch von einer Zahlung abhängig machen. Sie ist damit zeitlich unbegrenzt: Solange Solar-Dash angeboten wird, bleibt der Zugang dieser Kunden kostenfrei. Nur wenn der Betreiber den Dienst insgesamt einstellt (Abschnitt 14 Abs. 5), endet er — dann für alle Kunden gleichermaßen.

(3) Die Freischaltung ist an das jeweilige Konto gebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Sie entfällt, wenn der Kunde sein Konto selbst löschen lässt.

10. Nachrichten an den Betreiber und Gateway-Anfrage

(1) In der App gibt es einen Nachrichtenverlauf zwischen Kunde und Betreiber. Er ist der reguläre Weg für Fragen und Störungen. Der Verlauf liegt auf dem Server des Betreibers und wird nicht an einen Messenger-Dienst weitergereicht. Antworten des Betreibers erreichen den Kunden unabhängig davon, ob sein Abo läuft.

(2) Über denselben Weg kann jemand, der noch keine Anlage hat, ein Gateway anfragen. Dafür übermittelt er die dazu nötigen Angaben — in der Regel Name, Kontaktdaten, Anschrift und Angaben zur Anlage.

(3) Die Anlagendaten sind neben Kevin Martel auch einem zweiten Verwalter zugänglich, der den Betrieb und die Gateways betreut. Die Nachrichten aus dem Support sind es nicht — sie liegen allein beim Betreiber. Wer der zweite Verwalter ist und auf welcher Grundlage er zugreift, steht in der Datenschutzerklärung.

(4) Der Nachrichtenverlauf ist kein Notrufweg. Störungen an Anlage, Netz oder Gebäude gehören zum Installateur, zum Netzbetreiber oder zum Notdienst — nicht in den Chat.

11. Das Gateway

(1) Für die Anzeige der eigenen Anlage wird ein kleines Gateway am Wechselrichter benötigt. Es liest die Messwerte aus und schickt sie an den Server; an der Anlage selbst ändert es nichts.

(2) Das Gateway ist nicht Teil des Abos. Es wird gesondert geliefert und abgerechnet: Wer das Gateway verkauft und in Rechnung stellt, wird dem Kunden vor der Bestellung mitgeteilt — zusammen mit dem Preis, den Versandkosten und der vollständigen Anschrift des Verkäufers. Der Kaufvertrag über die Hardware kommt zwischen dem Kunden und diesem Verkäufer zustande, nicht mit dem Betreiber von Solar-Dash. Gewährleistung und Widerruf für die Hardware richten sich nach diesem Kaufvertrag.

(3) Das Gateway wird per Post zugeschickt. Der Kunde nimmt es selbst in Betrieb: Er schließt es an, verbindet sich einmalig mit dessen WLAN „Solar-Dash" und übergibt die Zugangsdaten seines eigenen Netzes. Die App führt Schritt für Schritt durch diesen Vorgang. Der elektrische Anschluss am Wechselrichter oder Zähler ist Sache einer Elektrofachkraft.

(4) Das gelieferte Gateway gehört dem Kunden. Für Stromversorgung, Netzwerkanbindung, Aufstellort und Betriebssicherheit ist er verantwortlich.

(5) Die Firmware des Gateways spielt der Betreiber per OTA ein. Der Kunde muss dafür nichts tun und kann ein Update auch nicht abwählen — die Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB erfüllt der Betreiber selbst (Abschnitt 14 Abs. 6). Updates halten das Gerät sicher und funktionsfähig; ohne sie könnten bekannte Sicherheitslücken offen bleiben. Während eines Updates startet das Gateway neu; für einige Minuten fehlen dann Live-Werte, und die Überschuss-Steuerung schaltet in dieser Zeit nicht. Aufgezeichnete Messwerte gehen dabei nicht verloren. Längere Arbeiten kündigt der Betreiber in der App an.

(6) Zeigt das Gateway falsche Werte, fällt aus oder meldet sich nicht mehr, ist das zunächst eine Störung der Hardware und keine Frage des Abos. Ansprüche wegen Mängeln der Hardware richten sich gegen denjenigen, der sie geliefert hat (Absatz 2). Der Betreiber unterstützt bei der Eingrenzung über den Nachrichtenverlauf.

12. Zulässige Nutzung

Erlaubt ist:

  • Ansehen und Auswerten der eigenen Anlagendaten
  • Schalten des eigenen Überschuss-Verbrauchers im Rahmen von Abschnitt 3
  • Änderung eigener Einstellungen (Tarife, Name, Meldungen)
  • Einrichtung und Verwaltung eigener Login-Methoden
  • Export der eigenen historischen Daten
  • Kontakt zum Betreiber über die vorgesehenen Kanäle

13. Unzulässige Nutzung

Untersagt ist insbesondere:

  • Automatisiertes Scraping, Massendownloads oder Flooding der API
  • Reverse Engineering, Dekompilieren, Umgehen der Authentifizierung
  • Umgehen der Abo-Sperre oder Vortäuschen eines Kaufs
  • Schalten fremder Verbraucher oder Zugriff auf fremde Anlagen
  • Penetrationstests oder Sicherheitsanalysen ohne vorherige schriftliche Genehmigung
  • Verbreitung von Schadsoftware, Phishing, Spam über die Plattform
  • Falschangaben bei der Anmeldung (fremde Identitäten, fremde Konten)
  • Missbrauch des Nachrichtenverlaufs, etwa für Werbung oder Beleidigungen
  • Umgehung von Rate-Limits oder sonstigen technischen Schutzmaßnahmen

Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann der Betreiber den Zugang sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen. Er weist vorher darauf hin und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit das nach der Schwere des Verstoßes zumutbar ist. Für eine bereits gezahlte, noch nicht verbrauchte Laufzeit unterstützt der Betreiber den Kunden bei einem Erstattungsantrag gegenüber Apple bzw. Google und bestätigt Apple bzw. Google auf Anfrage, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird. Lässt sich darüber keine Erstattung erreichen und hat der Kunde die Sperrung nicht zu vertreten, erstattet der Betreiber den anteiligen Betrag unmittelbar. Bei Straftaten behält sich der Betreiber eine Anzeige vor.

14. Verfügbarkeit und Support

(1) Der Betreiber bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent zu. Planbare Wartungen legt er nach Möglichkeit in verbrauchsarme Zeiten und kündigt längere Arbeiten in der App an.

(2) Unterbrechungen durch höhere Gewalt, Störungen beim Hosting-Anbieter, Ausfälle des Internetanschlusses des Kunden oder Störungen an dessen Anlage liegen außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers.

(3) Kann der Dienst über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden und hat der Betreiber das zu vertreten, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

(4) Support erfolgt über den Nachrichtenverlauf in der App und per E-Mail an kevinmartel55@icloud.com. Solar-Dash wird von einer einzelnen Person betrieben; feste Reaktionszeiten werden nicht zugesagt. Sicherheitsrelevante Meldungen — etwa ein übernommenes Konto — werden vorrangig bearbeitet.

(5) Der Betreiber darf den Dienst insgesamt einstellen. Er informiert die Kunden mindestens 3 Monate vorher und stellt bis dahin den Datenexport sicher. Laufende Abonnements sollten die Kunden in diesem Fall selbst über den App Store bzw. über Google Play kündigen, damit sie sich nicht verlängern. Für eine bereits gezahlte, noch nicht genutzte Laufzeit gilt dasselbe wie in Abschnitt 13: Der Betreiber unterstützt den Erstattungsantrag gegenüber Apple bzw. Google und erstattet unmittelbar, falls das nicht zum Ziel führt.

(6) Aktualisierungen. Der Betreiber stellt für die App und für die Firmware des Gateways die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Er tut dies für die Dauer der Bereitstellung des Dienstes, mindestens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag, an dem das Gateway des Kunden erstmals Daten an den Server gesendet hat. Über verfügbare Aktualisierungen informiert er in der App.

15. Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber nach den Absätzen 1 bis 3 nur bis zu dem Betrag, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten angefallen wäre. Der Kunde kann seine Messdaten jederzeit selbst exportieren (Abschnitt 16).

(5) Nicht in der Verantwortung des Betreibers liegen insbesondere:

  • die Messgenauigkeit von Wechselrichter, Zähler und Speicher — Solar-Dash gibt deren Werte wieder
  • Betrieb, Zustand und Ertrag der PV-Anlage selbst
  • Schäden an einem geschalteten Verbraucher oder durch ihn, soweit sie auf fehlender Absicherung oder unsachgemäßer Installation beruhen (Abschnitt 3)
  • Entscheidungen, die allein auf Prognosen oder Beispieldaten gestützt werden (Abschnitt 4)
  • Ausfälle oder Fehler externer Dienste (Open-Meteo, Apple, Google, OpenStreetMap, Hetzner, GitHub)
  • Störungen des Internetanschlusses oder des Heimnetzes des Kunden

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

16. Datenexport, Konto und Löschung

(1) Der Kunde kann seine historischen Messdaten im Web-Dashboard unter app.solar-dash.de in der Verlaufs-Ansicht herunterladen. Auf Anfrage stellt der Betreiber eine vollständige Datenausleitung bereit (Art. 20 DSGVO); dieser Weg steht auch Kunden offen, die nur die App nutzen.

(2) Eigene Passkeys und Anmeldemethoden verwaltet der Kunde selbst in der App.

(3) Der Kunde kann sein Konto jederzeit selbst in der App löschen — unter „Ich", ganz unten. Die Löschung wirkt sofort. Alternativ genügt eine formlose Nachricht über den Nachrichtenverlauf oder per E-Mail an kevinmartel55@icloud.com; die Umsetzung erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen.

(4) Gelöscht wird der Zugang mit allem, was daran hängt: Konto, Nachrichten, Benachrichtigungs-Einstellungen und die Zuordnung zu Ihrer Anlage. Wiederherstellen lässt sich das nicht. Die Anlage selbst hört damit nicht auf zu senden — sie gehört zum Gateway, nicht zum Zugang, und ihre Messwerte bleiben gespeichert. Wenn auch die weg sollen, teilen Sie das bitte mit; dann werden sie innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Ein laufendes Abo im App Store oder bei Google Play wird dadurch nicht beendet — es muss zusätzlich im Apple-Konto bzw. im Google-Konto gekündigt werden (Abschnitt 7 Abs. 4).

17. Verbraucherstreitbeilegung

Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; die zugrunde liegende Verordnung wurde aufgehoben. Ein Link darauf entfällt deshalb.

Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte zuerst direkt an kevinmartel55@icloud.com — die meisten Fälle lassen sich so klären.

18. Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, etwa wenn sich der Funktionsumfang, die Abo-Bedingungen oder die Rechtslage ändern. Der Kunde wird mindestens 4 Wochen vor Wirksamkeit per E-Mail oder Mitteilung in der App informiert und dabei ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite zum Wirksamkeitsdatum kündigen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen vom 30. August 2026 ersetzen alle früheren Fassungen, auch die zuvor unter „AGB" veröffentlichte. Sie sind der allein maßgebliche Text.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Pirmasens. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.